AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN EDITION TUNES FOR MOVIES

  1. Anwendungsbereich

 

  • Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung der Website tunesformovies.com inklusive sämtlicher Unterseiten (nachfolgend „TFM-Homepage“), des über die TFM-Homepage bereitgestellten Online-Katalogs mit Tonaufnahmen (nachfolgend „Production Music Library“) sowie der damit verbundenen Angebote und Lizenzvergaben durch Edition Tunes for Movies, Ostheimerweg 4, 82319 Starnberg (nachfolgend „TFM“). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden (unter nachfolgender Ziffer 2. Abs. (5) definiert) finden keine Anwendung.

 

  • Mit der Registrierung als Kunde auf der TFM-Homepage (siehe nachfolgende Ziffer 3.) bzw. mit der Anforderung eines Datenträgers (siehe nachfolgende Ziffer 4.) erklärt sich der Kunde mit der Geltung dieser AGB unwiderruflich einverstanden.

 

  • Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB wird TFM dem Kunden schriftlich (Email ausreichend) mitteilen. Die Zustimmung des Kunden zur Änderung der AGB gilt als erteilt, wenn er nicht binnen zwei (2) Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich (Email ausreichend) widerspricht. Auf diese Folge wird TFM den Kunden in der Änderungs-Mitteilung nochmals hinweisen.

 

  1. Allgemeines

 

  • TFM stellt seinen Kunden über die TFM-Homepage einen Online-Katalog mit Tonaufnahmen (nachfolgend „Aufnahmen“) und den diesen zu Grunde liegenden Musikwerken (nachfolgend „Werke“) zwecks Bemusterung und ggf. Lizensierung entsprechend dieser AGB bereit. Die Aufnahmen und die Werke werden nachfolgend gemeinsam als „Titel“ bezeichnet.

 

  • TFM stellt dem Kunden die Titel im Falle eines Vertragsabschlusses zum Zwecke der Verwendung bei der Herstellung von audiovisuellen Medienproduktionen wie z.B. Film, Werbung, Videospiele, etc. (nachfolgend „Produktion“) gemäß diesen AGB und der individuellen Regelungen des jeweiligen Lizenzvertrags zur Verfügung.

 

  • In jedem Falle ausgenommen von der Lizenzvergabe durch TFM sind die von den Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL) wahrgenommenen Rechte, welche von den Verwertungsgesellschaften erworben werden müssen. Hiervon sind insbesondere TV-Produktionen betroffen, soweit es sich um Auftrags- oder Eigenproduktionen von Fernsehanstalten zu eigenen Sendezwecken handelt. Weitere Einzelheiten sind im GEMA-Berechtigungsvertrag, aktuell insbesondere in § 1 i), geregelt. Der Berechtigungsvertrag ist im jeweils aktuellen Jahrbuch der GEMA (aktuell abrufbar unter https://www.gema.de/presse/publikationen/jahrbuch.html) enthalten.

 

  • Die Titel können von dem Kunden entweder über den Online-Katalog (siehe nachfolgende Ziffer 3.) oder über von TFM leihweise zur Verfügung gestellte Datenträger (siehe nachfolgende Ziffer 4.) angehört und ausgewählt werden. Eine weitere Nutzung der Titel ist jedoch in jedem Falle erst nach Abschluss eines entsprechenden Lizenzvertrags gemäß Ziffer 5. gestattet.

 

  • Kunde“ im Sinne dieser AGB ist jeder geschäftliche Nutzer der TFM-Homepage, der Production Music Library sowie der sonstigen damit verbundenen Angebote von TMF. Sämtliche Angebote und Musiknutzungen der TFM-Homepage richten sich ausschließlich an Geschäftskunden der Film-, Musik- und Medienbranche (B2B-Bereich) und sind für die private Nutzung nicht erlaubt, d.h. Kunden können nur Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, nicht hingegen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, sein. Nutzer der TFM-Homepage, die keine Kunden sind, sind von der Registrierung auf der TFM-Homepage und dem Download von Titeln ausdrücklich ausgeschlossen und können weder Verträge mit TFM abschließen noch anderweitig Nutzungsrechte an den Titeln erlangen.

 

  1. Nutzung des Online-Katalogs

 

  • Die Titel können über den Online-Katalog auf der TFM-Homepage angehört und vorbehaltlich erfolgreicher Registrierung und Freischaltung eines Kundenzugangs heruntergeladen werden. Zur Klarstellung: Das Recht des Kunden beschränkt sich bis zum Abschluss eines Lizenzvertrags auf die persönliche Bemusterung der jeweiligen Titel – Ziffer 3. Abs. (3) gilt für vom Kunden heruntergeladene Titel entsprechend.

 

  • Um einen Kundenzugang zu erhalten, muss der Kunde sich zunächst auf der TFM-Homepage unter Bestimmung eines Benutzernamens sowie eines Passworts registrieren. Der Kunde hat die für die Registrierung erforderlichen Daten richtig und vollständig anzugeben. Auf die Freischaltung des Kundenzugangs und einzelner Funktionen nach Registrierung besteht kein Anspruch. TFM ist vielmehr dazu berechtigt, die Freischaltung des Kundenzugangs sowie einzelner Funktionen nach eigenem Ermessen zu versagen und bereits angelegte Kundenprofile zu löschen.

 

  • Dem Kunden ist es ausdrücklich verboten, seinen Kundenzugang Dritten zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vor dem unautorisierten Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde ist weiter verpflichtet, TFM von jeder Haftung freizustellen, die durch die unbefugte Verwendung der Zugangsdaten entsteht, soweit er nicht nachweisen kann, dass er diese nicht zu vertreten hat.

 

  • Änderungen der Kundendaten sind im Kundenprofil unverzüglich zu aktualisieren. Sollten TFM aufgrund versäumter Aktualisierung der Kundendaten irgendwelche Kosten entstehen, sind diese vom Kunden unverzüglich zu ersetzen.

 

  • Nach positiver Prüfung der Kundendaten wird TFM ein Kundenprofil anlegen und den Kundenzugang freischalten. Nach Freischaltung des Kundenzugangs sind dem Kunden verschiedene weitere Funktionen zugänglich. Soweit die Download-Funktion freigeschaltet wurde, stehen dem Kunden die Aufnahmen darüber hinaus auch zum Download aus dem Online-Katalog bereit (beachte insoweit auch Ziffer 3. Abs. (1)).

 

  • Das Mitschneiden der Aufnahmen über digitale Aufzeichnungsgeräte- oder Software während der Nutzung der Anspielfunktion des Online-Katalogs ist ausdrücklich nicht gestattet.

 

  1. Titelauswahl über Datenträger

 

  • TFM kann dem Kunden die Titel auf dessen Wunsch auch auf leihweise überlassenen Datenträgern in individuellem Umfang kostenlos zwecks Bemusterung zur Verfügung stellen. Auf die Zurverfügungstellung von derartigen Datenträgern hat der Kunde jedoch keinen Anspruch. Ob und in welchem Umfang dem Kunden Aufnahmen auf einem Datenträger zur Auswahl zur Verfügung gestellt werden, liegt im alleinigen Ermessen von TFM. Soweit dem Kunden ein Datenträger zur Verfügung gestellt wird, verbleibt dieser im Eigentum von TFM. Zur Klarstellung: Das Recht des Kunden beschränkt sich bis zum Abschluss eines Lizenzvertrags auf die persönliche Bemusterung der jeweiligen Titel – Ziffer 3. Abs. (3) gilt für die per Datenträger dem Kunden zur Verfügung gestellten Titel entsprechend.

 

  • TFM kann jederzeit die Rücksendung der Datenträger fordern, ohne dass es hierfür der Angabe eines Grundes bedarf. Fordert TFM die Rücksendung der Datenträger, sind diese innerhalb von drei (3) Werktagen ab Zugang der Aufforderung (Email ausreichend) an TFM zurückzusenden. Die Kosten für die Rücksendung der Datenträger (Verpackung, Porto, etc.) hat der Kunde zu tragen.

 

  • Der Kunde haftet für den Untergang der Datenträger ab Zugang beim Kunden bis zur Rückgabe an TFM, wobei der Zugang bei TFM maßgeblich ist.

 

  1. Lizenzvertrag

 

  • Zur Nutzung der Titel bedarf es in jedem Falle des Abschlusses eines Lizenzvertrags und der vollständigen Zahlung der jeweiligen Lizenzgebühr.

 

  • Der Lizenzvertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Das Angebot erfolgt durch Übersendung des vom Kunden vollständig ausgefüllten Lizenzantrags an TFM (Email/Fax ausreichend). Mit Übersendung des Lizenzantrags erklärt der Kunde gleichzeitig nochmals seine Zustimmung zu den dann jeweils gültigen AGB und Preislisten von TFM. Die Annahme erfolgt durch Rücksendung des von TFM gegengezeichneten Antrags oder Übersendung einer entsprechenden Rechnung über die Lizenzgebühr.

 

  • Bei Kunden, die die Titel für Dritte verwenden (z.B. im Fall von Auftragsproduzenten, Agenturen, etc.) und daher nur eine Kopiermeldung übersenden, entspricht die Kopiermeldung dem Vertragsangebot des Auftraggebers. Die Annahme erfolgt auch durch Rücksendung der von TFM gegengezeichneten Kopiermeldung. Der Lizenzvertrag kommt dann – wirksame Vertretung vorausgesetzt – mit dem jeweiligen Auftraggeber des Kunden zustande. Der Kunde handelt insoweit also stellvertretend für den Auftraggeber. Der Kunde ist dementsprechend auch verpflichtet, dem Auftraggeber die zum Zeitpunkt der Übersendung der Kopiermeldung jeweils gültigen AGB von TFM vor Übersendung der Kopiermeldung zur Kenntnis zu bringen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieser AGB entsprechend für den Auftraggeber. Sollte ein Zustandekommen des Vertrags mit dem Auftraggeber unter Geltung dieser AGB wegen mangelnder Information bzw. Vertretung durch den Kunden scheitern, so gilt der betreffende Vertrag unter Geltung dieser AGB als mit dem Kunden abgeschlossen.

 

  1. Umfang der Rechteeinräumung

 

  • Vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der Lizenzgebühr, räumt TFM dem Kunden das nicht-ausschließliche Recht ein, die im Lizenzvertrag bzw. in der Kopiermeldung genannten Titel einmalig zur Herstellung der im Lizenzvertrag bezeichneten Produktion zu nutzen und die mit den Titeln synchronisierte Produktion für die im Lizenzvertrag geregelte Lizenzzeit und im darin festgelegten Lizenzgebiet und der sonstigen Maßgaben des Lizenzvertrags auszuwerten. Ausgenommen von der Rechteeinräumung sind die Rechte, die einer Verwertungsgesellschaft zur Wahrnehmung übertragen wurden und von den Verwertungsgesellschaften zu erwerben sind. Sofern im Lizenzvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Lizenzeinräumung zeitlich unbeschränkt.

 

  • Für jede Nutzung, die ohne ordnungsgemäße Lizenzierung erfolgt ist oder über den Umfang der erfolgten Lizenzierung hinausgeht, wird mindestens die doppelte Lizenzgebühr gemäß der zum Zeitpunkt der betreffenden Nutzung(en) jeweils aktuellen Preisliste fällig. Darüber hinausgehende Schadensersatzforderungen bleiben TFM ausdrücklich vorbehalten.

 

  1. Lizenzgebühr und Zahlungsbedingungen

 

  • Die Lizenzgebühr richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Übersendung des Lizenzantrags jeweils gültigen Preisliste (abrufbar unter der TFM-Homepage) sowie den weiteren Maßgaben des Lizenzvertrags.

 

  • Die Lizenzgebühr wird mit Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig und ist innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit zzgl. USt. in gesetzlicher Höhe zahlbar.

 

  1. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur mit rechtskräftig festgestellten oder seitens TFM unbestrittenen Forderungen zu. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur hinsichtlich solcher Forderungen geltend machen, die ihrerseits im Gegenseitigkeitsverhältnis aus demselben Vertragsverhältnis stehen.

  1. Verpflichtungen des Kunden

 

  • Der Kunde ist verpflichtet, TFM spätestens zwei Wochen nach Fertigstellung der Produktion genaue Angaben über Art und Umfang der erfolgten Nutzung des Titels/der Titel zu übermitteln. Darüber hinaus soll der Kunde gemeinsam mit diesen Angaben eine Kopie der bei der Verwertungsgesellschaft eingereichten Musikaufstellung (sog. „Cue-Sheet“) übersenden.

 

  • Soweit die Aufführungs-, Sende- und die mechanischen Vervielfältigungsrechte durch die GEMA oder eine andere Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden, hat der Kunde die Rechte von der jeweiligen Verwertungsgesellschaft zu erwerben.

 

  1. Haftung von TFM

 

  • TFM haftet für Schäden, die sich im Zusammenhang mit der Nutzung der TFM Website und der Leistungsbeziehung zwischen dem Kunde und der TFM ergeben, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:

 

  1. Bei Vorsatz, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet TFM ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften;

 

  1. bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von TFM auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens beschränkt; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch leitende Angestellte von TFM verursacht wurde;

 

  1. bei einfacher Fahrlässigkeit haftet TFM nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Vertragspflichten, auf deren Erfüllung der Kunde üblicherweise vertrauen darf und deren Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde („Kardinalpflichten“). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt;

 

  1. sofern der Nutzer der TFM-Homepage nicht Unternehmer i.S.d. § 14 BGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, haftet TFM für grob fahrlässig verursachte Schäden unbeschränkt.

 

  • Für den Fall, dass andere Inhalte als von TFM lizensierte Titel auf der TFM-Homepage unentgeltlich überlassen werden, sind die Gewährleistungsansprüche für Sach- und Rechtsmängel dieser Inhalte, insbesondere für deren Richtigkeit, Fehlerfreiheit, Freiheit von Schutz- und Urheberrechten Dritter, Vollständigkeit und/oder Verwendbarkeit – außer in Fällen des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder einer entgegen der vorstehenden Regelung gegebenen Garantie – ausgeschlossen.

 

  • TFM kann Inhalte und Gestaltung verlinkter Websites nicht beeinflussen. TFM übernimmt insoweit keine Verantwortung für Risiken oder Schäden jeglicher Art, die auf Grund des Besuches oder der Nutzung verlinkter Websites entstehen. Insoweit distanziert sich TFM ausdrücklich von allen Inhalten verlinkter Websites und macht sich diese ausdrücklich nicht zu Eigen.

 

  1. Belegexemplare, Eigenwerbung/Showreel

 

  • Der Kunde wird TFM – soweit verfügbar – unverzüglich nach Fertigstellung der jeweiligen Produktion fünf (5) Belegexemplare überlassen (DVD oder digitales Format).

 

  • Soweit der Kunde über entsprechende Rechte verfügt, ist TFM berechtigt, die jeweilige veröffentlichte Produktion auszugsweise, d.h. begrenzt auf die Teile der Produktion, welche mit den vertragsgegenständlichen Titeln unterlegt sind, zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen. TFM ist insbesondere berechtigt, solche Ausschnitte (ggf. mit Hinweis auf den Kunden) auf der TFM-Homepage sowie in sog. Social Networks, YouTube-Channels etc. einzustellen. Der Kunde räumt TFM insoweit die Ausschnittsrechte an der Produktion zeitlich und räumlich unbefristet ein und garantiert den Bestand dieser Rechte sowie die entsprechende Verfügungsbefugnis über diese Rechte zu haben. TFM und der Kunde werden sich über die vorstehend genannten Nutzungsmöglichkeiten vor einer Nutzung durch TFM nach Treu und Glauben verständigen.

 

  1. Datenschutz

Wegen der gesetzlichen Verpflichtungen von TFM, über den Umgangs mit Daten im Rahmen des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der TFM-Homepage zu informieren, wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.

  1. Schlussbestimmungen

 

  • Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Es gilt automatisch diejenige gültige Bestimmung als vereinbart, die der von TFM mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Regelung am nächsten kommt. Änderungen dieser AGB erfordern die Einhaltung der Schriftform. Dies gilt ebenfalls für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.

 

  • Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von TFM. Sollte der Kunde Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sein, sind für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB bzw. der Nutzung der TFM Website ergeben, die zuständigen Gerichte am Geschäftssitz von TFM.

 

  • Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und TFM unterliegt – ungeachtet der Staatsangehörigkeit und des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Kunden – dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Regelungen des Art. 29 Abs. 1, 3 und 4 EGBGB bleiben unberührt.

STAND: 01. September 2017